Was ist unsere Arbeit wert? 3 Euro pro Stunde oder 13,90 Euro?

Geschrieben am 15.08.2026

  • Das durchschnittliche Arbeitseinkommen von Beschäftigten in einer WbfM (Werkstatt für Menschen mit Behinderungen) in Deutschland liegt aktuell bei 233 Euro im Monat. Das entspricht in der Regel weniger als 3 Euro pro Stunde.
  • Die Frage, ob das Werkstattentgelt auf Mindestlohn-Niveau angehoben werden soll, ist bundesweit in der Diskussion.
  • Jennifer Grabowski und Anna Kühnelt, Werkstattbeschäftigte in der Mosaik-Betriebsstätte Kreuzberg (Lichtfabrik), berichten, woran sie täglich arbeiten. Und was sie dafür bekommen.
  • Beide Beschäftigten wissen zunächst nicht genau, wie sich ihr Werkstattentgelt zusammensetzt. Das zeigt, wie wichtig es ist, Entgelt und Abrechnungen regelmäßig verständlich zu erklären – auch für Mosaik als Werkstattträger.
  • Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 13,90 Euro pro Stunde. Jennifer Grabowski und Anna Kühnelt finden: Das wäre auch eine Frage der Wertschätzung.
  • Bei Bezug von Grundsicherung wird ein Teil jeder Entgeltsteigerung angerechnet. Der Mehrbedarf für das gemeinschaftliche Mittagessen wird dagegen vollständig vom Amt übernommen.

Ein Julimorgen in Kreuzberg: Es wird über Arbeit und Lohn gesprochen

Wir trafen am Jennifer Grabowski und Anna Kühnelt in der Betriebsstätte Kreuzberg (Lichtfabrik) von Mosaik-Berlin. Sie arbeiten dort in der Werkstatt und haben sich bereit erklärt, zum Thema Werkstattlohn mit uns zu sprechen. Das Interview haben Sabine Zobel und Thomas Hocke vom Team Öffentlichkeitsarbeit geführt.

Jennifer Grabowski und Anna Kühnelt sitzen einander gegenüber am Tisch. Sie kennen den Raum gut. Neu ist die Situation vor der Kamera. Das Thema ist interessant, aber auch schwierig: die Vergütung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM), im Folgenden überwiegend kurz „Werkstattlohn" genannt.

Es geht um Geld, selbstverständlich. Und es geht um Wertschätzung und um eine Frage, die aktuell eine breitere Öffentlichkeit betrifft – ob der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde auch für Beschäftigte gelten soll, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten. Die ZDF-Sendung Magazin Royale mit Jan Böhmermann hat das Thema im Mai 2026 unter dem Titel „Grundi-Gate: Ausbeutung made in Germany" zugespitzt.

Gleichzeitig läuft eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Arbeitsgericht Münster, eine Entscheidung wird für Herbst 2026 erwartet. Neben dem Lohn sind weitere Aspekte des Arbeitslebens von Menschen mit Behinderungen von dieser Klage umfasst, darunter ein sehr grundlegender: Welcher Rechtsstatus steht ihnen zu? Auf die aktuelle Lage diesbezüglich geht der zweite Teil dieses Beitrags näher ein.

Wer hier spricht: Jenny und Anna

Bevor es um Zahlen geht, erzählt Jenny von ihrem letzten Urlaub. Usedom, Ostsee, Hitzewelle. "Das war das Beste, was man tun konnte", sagt sie. Anna war auf einem Bauernhof. Das sind ganz gewöhnliche Dinge: Urlaub, Freude, Routinen. Das macht die spätere Lohnfrage konkreter, nicht abstrakter. Und es zeigt, um wen es hier geht: um zwei Frauen mit einem Leben, das über die Werkstatt hinausreicht.

Jenny heißt mit vollem Namen Jennifer Grabowski. Gleich am Anfang erklärt sie, wie sie angesprochen werden möchte: "Meine Freunde und meine Familie nennen mich Jenny. Jenny ist so der Spitzname."

Jenny lebt in einer Wohngemeinschaft und arbeitet in der Lichtfabrik an der Regina-Jonas-Straße in Kreuzberg – eine Zweigstelle der Betriebsstätte Kreuzberg von Mosaik. Ihr gegenüber sitzt Anna Kühnelt, die in derselben Gruppe arbeitet. Die Gruppenleiterin der beiden kommt im Gespräch mehrfach vor: nicht nur als Organisatorin von Aufträgen, sondern auch als Ansprechpartnerin, die hinschaut, wenn etwas nicht stimmt – beim Essen, bei der Arbeit, im Alltag.

Anna und Jenny sind Kolleginnen. Man merkt schnell, dass sie sich gut kennen. Sie ergänzen einander in ihren Aussagen, springen füreinander ein, um Formulierungen klarer zu machen oder zu ergänzen, lachen manchmal gleichzeitig. Und doch weichen ihre Meinungen an manchen Stellen voneinander ab.

Was sie täglich tun: Küche, Schrauben, Aufträge

Wir fragen nach ihrer Arbeit. Jenny und Anna berichten zuerst von ihrer Tätigkeit in der Küche. Sie räumen die Spülmaschine ein und aus, wischen Tische ab, sortieren Besteck ein, bereiten das Frühstück und das Mittagessen für die gesamte Zweigstelle vor. "Wie Brötchen schmieren, Obst schneiden", ergänzt Anna. Das klingt vertraut – so wie in einer Kantine, einem Büro, einem Kindergarten. Der Standort Lichtfabrik hat keine eigene Kantine, sondern einen Essbereich auf der Etage, auf der auch das Interview mit Anna und Jenny stattfindet.

Neben dem Job in der Küche sind Montagearbeiten zu erledigen. "Im Moment schrauben wir was", sagt Anna. Früher haben sie Buntstifte sortiert und verpackt. Aufträge kommen, werden abgearbeitet, gehen wieder hinaus. Zu den Auftraggebern der Nachbargruppe, mit der Jennys und Annas Gruppe bei Bedarf Aufträge teilt, gehören unter anderem die Firmen Augletics und Pepperl & Fuchs. Ein weiterer, seit Langem etablierter Kunde ist Knalle Popcorn. Die Werkstatt fertigt außerdem hochwertige Industriebohrer und andere Teile für externe Unternehmen.

In vieler Hinsicht ähnelt der Arbeitsalltag dem in einem üblichen Unternehmen: Es gibt Kundenaufträge, Termine, Arbeitsteilung und Produkte für externe Auftraggeber. Rechtlich ist eine WfbM jedoch zugleich eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Für Jenny und Anna bleibt trotzdem eine naheliegende Frage: Warum wird ihre Arbeit anders vergütet als Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt?

Entgelt: Zufriedenheit und ein blinder Fleck

Als wir fragen, was passiert, wenn Jenny am Ende des Monats ihr Entgelt bekommt, antwortet sie spontan: „Mir reicht es meistens für das, was ich mir wünsche." Reisen sind ihr wichtig. Große Luxuswünsche hat sie nicht. „Ich habe schon das Meiste", sagt sie.

Anna antwortet ähnlich, aber direkter: „So viel Geld ist das nicht, aber es reicht mir auch. Ich wollte aber schon ein bisschen mehr." Die Zufriedenheit klingt echt, ebenso wie ein Bewusstsein dafür, dass der Lohn für die Arbeit der Beschäftigten doch sehr gering zu sein scheint. Dann zeigt sich eine zweite Ebene, die nachdenklich macht.

Beide Interviewpartnerinnen sind junge, erwachsene Frauen. Wie viel sie verdienen, wissen sie jedoch nicht genau. Jennys Lohnabrechnung geht an ihre gesetzliche Betreuerin. „Die krieg ich nicht so in die Hand", sagt sie. Auf die Frage, was sie schätzt, antwortet sie: „Vielleicht 100?" – und bleibt unsicher. Bei Anna ist es ihre Mutter, die die Abrechnung erhält. „Keine Ahnung", sagt sie, als wir sie nach ihrem Lohn fragen.

Dass beide ihre genaue Entgelthöhe nicht kennen, hängt auch damit zusammen, wie finanzielle Angelegenheiten in ihrem Alltag organisiert sind. Jenny und Anna lassen sich dabei von ihren Betreuungspersonen unterstützen. Ihr Lohn wird mindestens alle zwei Jahre im Rahmen von Entwicklungsgesprächen mit dem Sozialpädagogischen Dienst von Mosaik thematisiert.

Die Verdienstnachweise werden je nach Wunsch der Beschäftigten entweder direkt an sie ausgehändigt oder an die gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer versendet.

Im Gespräch wird deutlich, dass Jenny und Anna ihre Entgeltsituation künftig genauer verstehen möchten. Beide wollen nachfragen, sich ihre Lohnabrechnungen zeigen lassen und nachvollziehen, wie sich ihr Einkommen zusammensetzt. Jenny sagt: "Aber meine WG-Betreuerin kann ich mal fragen.“

Für uns als Träger ist das ein wichtiger Hinweis: Informationen zum Werkstattentgelt müssen nicht nur regelmäßig vermittelt, sondern auch verständlich und im Alltag präsent sein. Deshalb prüfen die zuständigen Fachbereiche derzeit, wie Beschäftigte künftig noch transparenter und verständlicher über ihr Entgelt und dessen Zusammensetzung informiert werden können. Auch mit gesetzlicher Betreuung bleibt es wichtig, dass Beschäftigte ihr eigenes Entgelt verstehen und nachvollziehen können.

233 Euro im Monat: Was die Zahlen bedeuten

Im Gespräch benennen wir für Jenny und Anna noch einmal die offiziellen Zahlen. Das Werkstattentgelt setzt sich aus einem Grundbetrag und einem individuellen Steigerungsbetrag zusammen. Zusätzlich erhalten Beschäftigte im Arbeitsbereich ein Arbeitsförderungsgeld von bis zu 52 Euro im Monat.

Den gesetzlichen Grundbetrag von 133 Euro im Monat erhalten alle Werkstattbeschäftigten. Dieser wird ergänzt um den individuellen Steigerungsbetrag, der von der geleisteten Arbeit und den Wochenarbeitsstunden abhängt. Dazu kommt ein Arbeitsförderungsgeld, das aktuell bis zu 52 Euro beträgt. Das Arbeitsförderungsgeld reduziert sich, wenn die beiden anderen Komponenten über 299 Euro liegen, es entfällt ab 351 Euro. Im bundesweiten Durchschnitt beträgt das Entgelt rund 233 Euro pro Monat (Stand 2025).

Jenny und Anna arbeiten an fünf Tagen in der Woche – Anna von Montag bis Donnerstag von halb acht bis halb drei, freitags bis halb zwei, Jenny von neun bis halb drei und freitags von neun bis halb zwei. Das sind 25 bis 35 Stunden pro Woche, also im Durchschnitt etwas mehr als 100 Stunden pro Monat. Es wäre zu stark verkürzt, die oben genannten 233 Euro durch 100 Stunden zu teilen, um den üblichen Werkstattlohn zu ermitteln, zumal Jenny und insbesondere Anna möglicherweise mehr verdienen. Es darf jedoch als sicher angenommen werden, dass der Stundenlohn regelmäßig unter 3 Euro pro Stunde liegt.

Die Werkstatt-Arbeitswoche kann also bis zu 35 Stunden umfassen (inklusive aller Pausenzeiten und arbeitsbegleitenden Angebote) – das ist in vielen Branchen das, was man Vollzeit oder Normalarbeitszeit nennt. Der Mindestlohn liegt derzeit bei brutto 13,90 Euro pro Stunde, in manchen Bereichen, besonders dort, wo Fachkräftemangel herrscht und/oder eine hohe Qualifizierung die Eingangsvoraussetzung ist, um einiges höher.

„Findet ihr das viel oder eher wenig für die Arbeit, die ihr macht?" Die Antworten kommen kurz: „Ein bisschen wenig", sagt Jenny. Anna pflichtet ihr bei. Der Moment, in dem die Zahl fällt, ist ein Wendepunkt im Gespräch. Vorher war Geld etwas, das „eben da ist", verwaltet von anderen. Jetzt hat es eine Quantität, die sich vergleichen lässt, und damit auch eine Qualität.

„Das ist auch Wertschätzung unserer Arbeit."

Wir fragen, ob die beiden ungefähr wissen, wie hoch der gesetzliche Mindestlohn ist. Beide ahnen, dass er „viel mehr als 2 Euro" beträgt – die genaue Zahl war ihnen nicht bewusst.

„Wie würdet ihr das finden, wenn ihr statt etwas über 2 Euro 13,90 Euro bekommen würdet?"

Jenny antwortet: „Wäre eigentlich schon besser." Kurz danach fügt sie hinzu: „Eigentlich ist es ja auch Wertschätzung der Arbeit von uns." Dieser Satz ist schlicht und stark. Er verbindet Geld direkt mit Anerkennung – nicht als politische Forderung, sondern als Spiegel einer alltäglichen Erfahrung.
Beide sagen, dass sie sich mit 3 Euro pro Stunde nicht wirklich wertgeschätzt fühlen. Und beide erzählen, dass sie sich früher kaum darüber Gedanken gemacht hatten. „Früher habe ich mir gar keine Gedanken gemacht", sagt Jenny. „Ich dachte, das ist okay, was wir bekommen." Anna stimmt zu: „Habe ich auch gedacht. Ist okay, aber so – nee."

Man kann dies als kleinen Erkenntnisprozess lesen – nicht schulisch, sondern im Dialog. Zahlen, Strukturen, Vergleiche: Das alles macht aus einem „ist halt so" ein „darüber sollte man reden".

Grundsicherung: Sicherheit, die Geld unsichtbar macht

Neben dem Werkstattentgelt erhalten Jenny und Anna Grundsicherung, die ihren Lebensunterhalt wesentlich absichert. Die Grundsicherung ist eine staatliche Leistung für Menschen, die wenig oder kein Erwerbseinkommen haben. Beide bekommen sie, seit sie eigenständig wohnen.

Jenny beschreibt ihren Weg: Kindheit bei der Mutter, mit 19 Jahren Umzug in eine Wohngemeinschaft, gleichzeitig der Einstieg in die Werkstatt. Seitdem bildet die Grundsicherung das finanzielle Fundament, zu dem der Werkstattlohn hinzukommt. „Eigentlich geht es uns ja auch gut", sagt sie. „Ich habe mein Essen, mein Dach und im Moment keine Sorgen."

Für Menschen mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, die in einer WfbM arbeiten, gilt eine eigene Freibetragsregelung nach § 82 Absatz 3 SGB XII: Ein fester Sockel – ein Achtel der Regelbedarfsstufe 1, das entspricht derzeit rund 70 Euro – bleibt vom Werkstattlohn immer anrechnungsfrei. Von dem, was darüber hinaus verdient wird, bleibt die Hälfte anrechnungsfrei, die andere Hälfte wird auf die Grundsicherung angerechnet. Legt man diese Rechnung auf den bundesweiten Durchschnittswert von 233 Euro Werkstattlohn an, ergibt sich: 70 Euro bleiben komplett frei, von den restlichen 163 Euro wird die Hälfte angerechnet, sodass zusätzlich 81,50 Euro beim Lohn verbleiben.

Insgesamt stehen den Beschäftigten auf diesem Rechenweg rund 151,50 Euro des Werkstattlohns zusätzlich zur Grundsicherung zur Verfügung. Der Rest wird durch die Grundsicherung ersetzt, kommt also im Ergebnis nicht zusätzlich zum ohnehin gezahlten Grundsicherungsbetrag hinzu.

Diese Anrechnung betrifft grundsätzlich auch Erhöhungen: Wird der individuelle Steigerungsbetrag angehoben, kommt diese Erhöhung nicht eins zu eins bei den Beschäftigten an, sondern wird teilweise auf die Grundsicherung angerechnet. Das erklärt, warum Anna das Thema aus einer bestimmten Richtung ansprach: Wenn mehr Geld verdient würde, „geht das Amt da ran und sagt, ihr verdient gut". Ihr anfängliches „Eigentlich finde ich gut, wie viel wir kriegen" hatte also einen Hintergrund, der sich im Gesprächsverlauf immer deutlicher zeigte: Es war auch ein Schutzgedanke, keine Gleichgültigkeit.

Ein Aspekt, der in der öffentlichen Debatte selten erwähnt wird, wirkt in die andere Richtung: Der Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, der sich auf 86,83 Euro im Monat beläuft, wird bei Bezug von Grundsicherung vollständig vom zuständigen Amt übernommen. Beschäftigte wie Jenny und Anna zahlen für ihr Mittagessen in der Werkstatt also nichts zusätzlich aus eigener Tasche.

Zur Veranschaulichung hat Mosaik ein typisches Beispiel für das Einkommen eines oder einer Werkstattbeschäftigten erstellt, der oder die alleine in einer Wohnung wohnt, fünf Tage pro Woche in der Werkstatt arbeitet und dort zu Mittag isst:

Rechenbeispiel*

Von der Werkstatt:

Grundlohn: + 133,00 €
Arbeitsförderungsgeld: + 52,00 €
Steigerungsbetrag: + 128,00 €

= 313,00 €

Vom Staat (Bezirksamt):

Grundsicherung (Regelbedarfsstufe I): + 563,00 €
Miete, Heizung und Warmwasser: + 450,00 €
Mehrbedarf für das Mittagsessen in der Werkstatt (über Grundsicherung): + 86,83 €

= 1099,83 €

Abgezogen werden (Anrechnung auf Grundsicherung): - 95,31 €

Es bleiben gesamt (monatlich) = 1317,52 €

*Vereinfachtes Beispiel: Die tatsächliche Höhe von Grundsicherung, Unterkunftskosten, Freibeträgen und Mehrbedarfen hängt von der individuellen Situation ab.

Mitbestimmung beim Werkstattentgelt

Werkstattbeschäftigte haben eigene Interessenvertretungen. Dazu gehören der Werkstattrat und die Frauenbeauftragte. Der Werkstattrat hat gesetzlich geregelte Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Dazu zählen auch Fragen zu den Grundsätzen der Entlohnung, der Steigerungsbeträge und der Gestaltung der Entgeltbescheinigungen. Jenny und Anna selbst haben ihren Werkstattlohn bislang nicht vertieft mit dem Werkstattrat besprochen. Das Gespräch zeigt aber auch hier: Damit Beschäftigte ihre Interessen selbst vertreten können, müssen Informationen über das Entgeltsystem verständlich und zugänglich sein.

Die Böhmermann-Frage: Mitten in einer Debatte, von der man nichts weiß

Zu Beginn der Runde stellen wir eine Frage, die uns zur Einschätzung des Kenntnisstandes dienen soll: Haben Jenny und Anna die Magazin-Royale-Sendung mit Jan Böhmermann gesehen – die Sendung, die das Thema Werkstattlohn im Mai 2026 bundesweit bekannt gemacht hat?
Die Antwort ist kurz: Nein.

Dass Jenny und Anna diese Debatte kaum kannten, ist bemerkenswert. Schließlich wird öffentlich über ihre Arbeitsbedingungen gesprochen. Es zeigt auch hier, wie wichtig verständliche und zugängliche Informationen sind, damit Werkstattbeschäftigte selbst an dieser Diskussion teilnehmen können.

„Arbeit ist Arbeit" – die Forderung nach Mindestlohn

In der bundesweiten Diskussion vertreten Aktivisten und Organisationen wie die Sozialhelden oder die Gesellschaft für Freiheitsrechte eine klare These: Arbeit ist Arbeit. Wenn in Werkstätten Produkte gefertigt werden, die am freien Markt verkauft werden, ist das eine Erwerbstätigkeit – und sollte auch so bezahlt werden. Die Magazin-Royale-Sendung hat diese Position zugespitzt und den Begriff „Ausbeutung" in den Raum gestellt.

Jenny und Anna reagieren darauf ohne Empörung, aber mit einer klaren Gegenmeinung. „Also ich fühle mich hier nicht ausgebeutet", sagt Jenny. „Wir kriegen Lohn, die Betreuer kümmern sich um uns, wir können bestimmen, was wir essen, was wir anziehen. Wir können eigentlich alles machen wie die anderen Leute – nur eben mit mehr Schutz." Auf diesen Aspekt werden wir im zweiten Artikel noch einmal zurückkommen.

Das Grundprinzip „Produkt ist Produkt" leuchtet ihnen dennoch ein. Wenn Schrauben montiert oder Industriebohrer gefertigt und verpackt werden, sieht man am Endprodukt keinen Unterschied zu einem Erzeugnis aus einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts.

Reformmodelle: Basisgeld, Freibetrag, Mindestlohn

Wir stellen gegen Ende des Gesprächs einige der kursierenden Reformideen vor. Das Spektrum ist breit. Es reicht von der Einführung des vollen gesetzlichen Mindestlohns bis zu überschaubaren Anpassungen beim Freibetrag. Ein Zwischenschritt, den die Werkstatträte in Deutschland fordern, ist ein staatlich finanzierter Lohnbaustein von mindestens 200 Euro monatlich – anrechnungsfrei auf die Grundsicherung.

Mosaik spricht sich für eine deutliche Erhöhung des Grundbetrags und für ein einfacheres, transparenteres Entgeltsystem aus. Eine Reform muss aus unserer Sicht außerdem berücksichtigen, wie zusätzliches Werkstattentgelt auf die Grundsicherung angerechnet wird. Denn eine Erhöhung des Entgelts sollte bei den Beschäftigten auch spürbar ankommen. „Das ist aber mal eine Aussage", sagt Jenny. Und: Es ist auch politisch denkbar, wenn der Wille vorhanden ist.

Die Bundesregierung hat angekündigt, den Werkstattlohn 2026 zu verbessern. Arbeitsministerin Bärbel Bas hat entsprechende Absichten formuliert. Jenny ist skeptisch: „Ich finde, die Politiker reden immer um den heißen Brei herum. Und passieren tut dann auch nichts." Anna stimmt zu. „Jeder schiebt die Schuld auf die andere Partei."

Werkstattlohn: Eine Frage, die ein Gesicht bekommt

Was bleibt aus diesem ersten Teil des Gesprächs?

  • Zwei Frauen, die ihren Arbeitsalltag gut kennen und gern davon erzählen.
  • Die Erkenntnis, dass die konkrete Zusammensetzung des Lohns im Alltag oft abstrakt bleibt – und wie wichtig es ist, das immer wieder verständlich zu erklären.
  • Der Satz, der sitzen bleibt: „Eigentlich ist es ja auch Wertschätzung unserer Arbeit."
  • Die Erkenntnis, dass Anrechnung auf die Grundsicherung ein Grund dafür sein kann, warum ein niedriger Lohn manchmal sogar als „gut so" empfunden wird – aus Sorge vor Verlust an anderer Stelle.
  • Für uns als Mosaik bleibt die Aufgabe, verständlich über Entgelt zu informieren, Beteiligung zu ermöglichen und die vorhandenen Gestaltungsspielräume immer wieder kritisch zu prüfen.

Wie es sich anfühlt, in dieser Werkstatt zu arbeiten – jenseits der reinen Lohnfrage –, das erzählt der zweite Teil dieses Beitrags.

Über die Autoren

Sabine Zobel arbeitet seit vielen Jahren bei Mosaik und bringt ihre eigene Perspektive auf Menschen, Arbeit und Gesellschaft in ihre Texte ein. Nach verschiedenen beruflichen Stationen und Weiterbildungen kam sie 2013 zu Mosaik, wo sie zunächst in unterschiedlichen Werkstattgruppen tätig war. Seit 2024 arbeitet sie auf einem Außenarbeitsplatz in der Öffentlichkeitsarbeit. Dort schreibt sie für den Blog, das Mosaik Magazin und die Inhouse-Zeitung Mosaik Aktuell. Besonders wichtig ist ihr, Arbeitsalltag sichtbar zu machen und Themen verständlich, authentisch und nah an den Menschen aufzubereiten.

Thomas Hocke schreibt, seit er als 13-Jähriger seine ersten Kurzgeschichten ausprobierte, und arbeitet seit vielen Jahren regelmäßig an Texten. Er leitete eine Online-Schreibgruppe, veröffentlichte über mehrere Jahre Kurzgeschichten und nimmt bis heute an Schreibprojekten teil. Außerdem betreibt er ein privates Weblog zu Politik und Kultur. Nach einem Berufswechsel in die Öffentlichkeitsarbeit arbeitet er seit 2025 bei Mosaik und ist Mitglied unseres Blog-Teams.

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